Lenovo Support Artikelstandort

Chtulhu

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10 Mai 2007
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Hallo Forum,

ich habe mir bei einem (größeren) Notebookverkäufer am 17.06.2010 im Internet ein X200t gekauft. Dieses Jahr musste ich mal den VOS in Anspruch nehmen, da der Trackpoint nicht richtig funktionierte und der Wlan Schalter einen Wackelkontakt hatte.

Nun, so weit so gut, Techniker kam, tausche MB und Tastatur aus. Alles sehr angenehm. Als der Techniker fertig und abgehauen war, stellte ich fest das ich eine englische Tastatur statt einer deutschen erhalten habe. Also nochmals Techniker angerufen, der war schon wieder in seiner Zentrale, schaute aber in den Auftrag und dort wurde eine englische Tastatur als Austausch vorgesehen. Also Anruf beim Support, dieser sagte mir das ich durch den Artikelstandort England ein englisches Gerät habe und diesem nur eine englische Austauschtastatur zusteht.

Also Anruf beim Händler und dieses Problem geschildert. Dieser forderte mich zuerst auf das Notebook einzusenden. Das habe ich abgelehnt mit dem Verweis auf den (kostenpflichtigen) VOS, weswegen ich das Gerät überhaupt gekauft habe. Gut, eine weitere Mail an das QM des Händlers ergab, das man sich darum kümmern wollte. Das war am 06.07. diesen Jahres.

Nun hat sich bis heute nichts getan. Das Garantiedatum (welches auch falsch war) wurde nun auf den 16.06. angepasst, statt dem Original Kaufdatum vom 17.06. Mit dem einen Tag Differenz kann ich leben, aber der Artikelstandort ist immer noch England und der Support würde immer noch nur eine englische Tastatur tauschen.

Was also tun?

Ich habe mich die ganze Zeit in Geduld geübt, heute aber nochmals eine Mail geschrieben mit der Aufforderung den Artikelstandort zu ändern oder meine ursprünglich gemachte Bestellung auszuführen oder den Kaufvertrag wegen Nichterfüllung (ich hab ja schließlich ein deutsches Gerät bestellt) rückabzuwickeln.

Was meint ihr? Ist es für den Händler möglich den Artikelstandort zu ändern, damit ich vom Support eine deutsche Tastatur erhalte, oder ist das generell nicht möglich?

Vielen Dank für eure Hilfe.
 
Moin Moin,

also .. ich würd abschätzen:

Gefällt dir das Gerät?!

Dann scheiß auf die EN-Tastatur .. verkauf die und leg 5€ für ne neue DE-Tastatur drauf.

Klar ist doof das der Artikelstandort GB ist aber außer das du immer ne GB-Tastatur bekommst soweit keine Probleme bereiten. VOS kommt ja vorbei ;)

Frage ist ob sich der Aufwand lohnt, das Gerät zurück zu schicken etc pp ... ich würd ggf. mal beim Händler nett nachfragen, vllt sponsort der dir auch ne DE-Tastatur ;)

Grüße
 
Wenn der Händler dir ein deutsches Gerät verkauft hat, steht dir auch ein deutsches Gerät zu. Da ist allerdings nicht Lenovo in der Pflicht, die gemäß ihren Daten gehandelt haben, sondern der Händler der Importware oder Demopoolgeräte aus dem Ausland verkauft hat und nun dafür sorgen muss, dass du auch eine deutsche Tastatur erhältst.
 
Was meint ihr? Ist es für den Händler möglich den Artikelstandort zu ändern, damit ich vom Support eine deutsche Tastatur erhalte, oder ist das generell nicht möglich

Der Händler kann das nicht ändern, nur Lenovo selber und die werden das nicht machen, Artikelstandort ist Englnd und bleibt England.

Also mit dem VK nett sprechen und um eine GER Taste bitten, oder selber eine kaufen, oder mit der EN Taste leben.

Alternativ Aufklebers draufpappen.

Nobby
 
Also... Wenn du schon vier Monate mit der Tastatur zurechtgekommen bist dann wirste es wohl weiterhin noch schaffen...


Kauf dir Tastaturaufkleberfür fünf Euro
 
Sagen wir es mal so, ich war von dem Gerät voll überzeugt und es hat mir gute Dienste geleistet. Nun soll aber was neues (größeres) her und wollte meins im Marktplatz verscherbeln. Aber von einem englischen Gerät erwarte ich einen geringeren Erlös als von einem deutschen. Der Händler ist nicht bereit mir eine deutsche Tastatur zuzusenden, sondern besteht auf eine Einsendung meinerseits (Bearbeitungszeit 4-6 Wochen). Ich bestehe aber auf den teuer bezahlten VOS und daher kamen wir (noch) nicht auf einen Nenner.

Aber ich fühle mich auch ein wenig verschaukelt, den im Artikeltext und auch auf der Rechnung erschien niemals der Hinweis das es sich um ein "eingedeutschtes" Gerät handelt. Dafür wäre der (damalige) Preis auch nicht angemessen gewesen. Dann hätte ich mir auch woanders eins kaufen können.

edit:

Danke erstmal für den Hinweis mit dem Artikelstandort. Aber bei (ehemaligen) 1200,-EUR Kaufpreis will ich das nicht hinnehmen und werde wohl auf eine Ersatzlieferung/Rückabwicklung bestehen. Mal schauen wie das weitergeht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja, das stimmt wohl. Das erwartet man einfach nicht. Ich würde die Tastatur jedoch selber tauschen. Eine neue Deutsche kostet vllt 30€ und die englische kannst du für 25€ verkaufen, klar, ist wieder mir Aufwand verbuden etc, aber lohnt es sich dafür ein gutes Gerät wieder zurückzuschicken?
 
Er wills ja verkaufen ... aber ich glaube nicht das ein Gerät mit VOS aus GB (viel) weniger wert ist als nen Gerät mit VOS aus DE.

MIR wäre das sowas von egal ;)

Grüße
 
Der Händler ist nicht bereit mir eine deutsche Tastatur zuzusenden, sondern besteht auf eine Einsendung meinerseits.
Das ist sein gutes Recht, Nacherfüllung nach seiner Massgabe.
Das steht so im BGB.
Ich bestehe aber auf den teuer bezahlten VOS
Für den VOS ist aber nicht der Händler sondern Lenovo der
Ansprechpartner.
und daher kamen wir (noch) nicht auf einen Nenner.
Das werdet Ihr auch nicht, Du unterscheidest ja nicht zwischen den
Ansprüchen die Du ggü. Lenovo (VOS aus Garantie) und ggü. dem
Händler (Nacherfüllung wg. mangelhafter Ware aus
Sachmänglehaftung vulgo Gewährleistung) hast.
"eingedeutschtes" Gerät
Jetzt wird es interessant, was steht dort genau? Steh dort, dass der
Artikelstandort geändert wurde oder nur, dass ein Gerät mit deutschem
Tastaurlayout geliefert wird? Hier lohnt sich insbesondere der Blick ins
Kleingedruckte.
Oder steht dort gar nichts? Dann sind wir im Bereich der Interpretation
des Angebotstextes. Fü den Händler wird ein Gerät sehr wahrscheinlich
bereits "eingedeutscht" sein, wenn es eine Tastatur mit deutschem
Layout erhalten hat, Du siehst das naturgemäß etwas anders, sprich
weiter gefasst. Und das ist der eigentliche Knackpunkt.

Du kannst jetzt eine der oben genannten Lösungen annehmen oder
versuchen dem Händler klar zu machen, dass Dein Standpunkt der
Richtige ist. Dies wird vermutlich nur mit anwaltlicher Hilfe gelingen, evtl.
kommst es gar zu einem Prozess. Zwar halte ich die Erfolgsaussichten
für durchaus gegeben, das hilft Dir aber jetzt nicht sofort. Und was
bringt es Dir wenn in einem Jah feststeh, dass der Händler zur
Nachbesserung gem. "VOS" verpflichtet ist?

Hanno
 
Ich würde auch auf Nacherfüllung bestehen.

Zu der englischen Tastatur. Ihr glaubt doch selbst nicht das er für eine 4 Monate alte Tastatur 25€ bekommt. Die gehen hier teilweise im Forum für 10-15€ weg. Von Versandkosten reden wir an der Stelle mal noch garnicht. Und 30€ für eine neue deutsche halte ich auch für sehr günstig. Obwohl die Preise hier sicherlich auch fallen.

Ich hatte das Problem damals auch mit meinem neuen englischen X200. Im Rahmen der Garantieanpassung (Datum) hat mir aber Lenovo die Location auf Germany geändert. Da hatte ich auch darauf hingewiesen. Vielleicht hatte ich einfach Glück.

Gruß
Bounty
 
Wegen der Eintages-Differenz: Das ist so üblich bei Lenovo und ich kenns dort auch nicht anders. Rechnungsdatum plus Garantiezeit minus 1 Tag. Wo das anders ist ist glaube ich bei Dell. Wenn ich dort ne Maschine zum 01.12.2012 kaufe mit 3 Jahren VOS dann gilt das bis einschließlich 01.12.2015.
 
Hallo liebes Forum,


nur um die Sache abzuschließen, wollte ich euch mitteilen das der Händler mir zu meiner vollsten Zufriedenheit die Rücknahme des Laptops angeboten hat. Diese Angebot werde ich natürlich annehmen und dafür auch das Geld bei dem Händler lassen. Mal schauen was er so auf Lager hat.

Ich danke nochmals für die teilweise sehr informativen Beiträge.
 
Danke für die Rückmeldung. Zu welchen Konditionen hat er das Gerät zurückgenommen? Ja wohl nicht gegen Rückzahlung des Originalkaufpreises, oder?
 
Doch, zu meinen Gunsten wurde entschieden und ich bekomme den vollen Originalpreis erstattet. Mal schauen ob auch noch Versand- und Kreditkartengebühren gutgeschrieben werden, wäre mir jetzt aber nicht wichtig. Von daher kann ich den Laden, wo man Notebooks billiger bekommt, nur empfehlen. Hier scheint der Kunde noch König zu sein.
 
Hut ab, ein Notebook nach fast 2,5 Jahren Nutzung zum Vollpreis zurück geben nur weil die Lokalisierung nicht ganz hinhaut bzw, nicht angepasst wurde... irgendwie bekomme ich leichte Kopfschmerzen.

Aus Kundensicht ist das natürlich klasse, auch wenn ich es nicht verstehen kann :facepalm:
 
Ich glaube wir hatten die rechtliche Lage auf der vorherigen Seite diskutiert. Mir wurde also in allen Belangen in denen ich Recht hatte, recht gegeben. In den Teilen in denen ich nicht recht hatte, wurde Kundenfreundlich entschieden. Was kann daran Kopfschmerzen verursachen?

Vllt. kann ja jemand eine Auto Analogie (die werden ja gerne als Beispiele herangezogen) herleiten um das auch anderen Verständlich zu machen.

Es ist natürlich auch eine Sache wie man dem Händler gegenüber tritt und sich streitet. Dies alles passierte in meinem Fall auf einer fachlichen und nicht emotionalen Basis.
 
Ich finde es klasse, dass es für dich so gelaufen ist. Mich wundert eben nur, dass der Händler keinen Abzug für die Nutzungszeit vorgenommen hat. Für dich umso besser, aber sicher ein Einzelfall.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mich wundert eben nur, dass der Händler keinen Abzug für die Nutzungszeit vorgenommen hat.
.... also sollte der kunde für den fehler des händlers bezahlen, oder wie ist dein kommentar zu verstehen.
es war nicht der fehler des kunden, ergo soll gerade stehen wers verbockt hat.
 
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