Aus gegebenem Anlass: Strategien für den digitalen Nachlass

Das Passwort muss also ins Testament.
Kann man sicherstellen, dass zumindest diesen Teil des Testaments kein Unbefugter (zukünftiger Erbe) einsehen kann?
 
Man könnte für Erben ein System vorsehen, in dem ein Passwort hinterlegt wird. Dieses System würde zunächst eine Benachrichtigung an den Nutzer senden, idealerweise an ein zuvor eingerichtetes, geheimes E-Mail-Postfach. Solange man noch lebt, hätte man die Möglichkeit, den Zugriff rechtzeitig zu verhindern oder zu widerrufen. Ist dies nicht der Fall, gibt das System nach einer frei konfigurierbaren Wartezeit (z. B. 24 Stunden) das Passwort für den Container an die Erben frei.
 
wir haben ein sogenanntes Berliner Testament gemacht beim Notar. Das kann dann im Falle des Ablebens von mir oder meiner Frau nur der andere einsehen. Allerdings haben wir da vor ein paar Jahren nicht dran gedacht, Passwörter oder ähnliches einzutragen.
Könnte man nachholen, aber jede Änderung kostet Geld und geht immer nur zu zweit.
 
wir haben ein sogenanntes Berliner Testament gemacht beim Notar. Das kann dann im Falle des Ablebens von mir oder meiner Frau nur der andere einsehen
Ist dem so? Meine Eltern hatten ein Berliner Testament, allerdings zu Hause aufbewahrt. Nach dem Tod von meinem Vater hatte es meine Mutter zum Notar gebracht. Das zuständige Amtsgericht hatte bei der Testamentseröffnung uns Söhnen dann eine Fotokopie des Testaments zugeschickt (wir hätten es ja anfechten können).
 
ja, wir haben es notariell gemacht, und eben nicht so wie du beschrieben hast.
 
Ich finde es interessant, wie sich im Thread der Blick auf das Thema verschoben hat. Von der ursprünglichen Frage, wie im Fall z.B. eines schweren Unfalls oder einer schweren Erkrankung einer Person (die dann aber noch lebt) deren digital abgelegte Daten für Angehörige zugänglich gemacht werden können, hin zu der Frage, wie man diese digital abgelegten Daten am besten gegen einen möglichen vorzeitigen Zugriff durch (potenziell böswillige) Erben schützt.

Meine Überlegung dazu, bezogen auf die Ausgangsfrage, wäre, dass so etwas in den Kontext Vorsorgevollmacht gehört. Eine solche Vorsorgevollmacht wird man nur Menschen erteilen wollen, denen man auch vertraut, die richtige/angemessene Entscheidung in einer Situation zu treffen, in der es womöglich um das eigene Weiterleben oder Sterben geht. Und wenn ich einer Person dieses Vertrauen schenke, dann werde ich auch darauf vertrauen, dass sie verantwortungsbewusst und angemessen mit einer für sie erstellten Anleitung umgehen wird, wie sie im gegebenen Fall an meine digital abgelegten Daten herankommt. Auch ohne z.B. einen Notar aufsuchen zu müssen. Denn solches würde man auch nicht in eine Vorsorgevollmacht hineinschreiben, wenn es z.B. um die Durchführung oder eben auch nicht lebenserhaltender medizinischer Maßnahmen geht.
 
Ich finde es interessant, wie sich im Thread der Blick auf das Thema verschoben hat. Von der ursprünglichen Frage, wie im Fall z.B. eines schweren Unfalls oder einer schweren Erkrankung einer Person (die dann aber noch lebt) deren digital abgelegte Daten für Angehörige zugänglich gemacht werden können, hin zu der Frage, wie man diese digital abgelegten Daten am besten gegen einen möglichen vorzeitigen Zugriff durch (potenziell böswillige) Erben schützt.

Meine Überlegung dazu, bezogen auf die Ausgangsfrage, wäre, dass so etwas in den Kontext Vorsorgevollmacht gehört. Eine solche Vorsorgevollmacht wird man nur Menschen erteilen wollen, denen man auch vertraut, die richtige/angemessene Entscheidung in einer Situation zu treffen, in der es womöglich um das eigene Weiterleben oder Sterben geht. Und wenn ich einer Person dieses Vertrauen schenke, dann werde ich auch darauf vertrauen, dass sie verantwortungsbewusst und angemessen mit einer für sie erstellten Anleitung umgehen wird, wie sie im gegebenen Fall an meine digital abgelegten Daten herankommt. Auch ohne z.B. einen Notar aufsuchen zu müssen. Denn solches würde man auch nicht in eine Vorsorgevollmacht hineinschreiben, wenn es z.B. um die Durchführung oder eben auch nicht lebenserhaltender medizinischer Maßnahmen geht.
https://www.erbrecht.de/missbrauch-von-vorsorgevollmachten-ein-verdraengtes-problem/
 
Vorsorgevollmacht
Das dürfte auch die einzige legale Art sein, auf Konten bei Banken, Medien und anderen zuzugreifen. Digital ergibt durch die Offenlegung eines Passwortspeicher und die Weitergabe von Zweifaktorauthentifizierungen die Möglichkeit, sich anonym mit den fremdem Zugangsdaten eines Verstorbenen, an allen Plattformen als der tatsächliche Inhaber des Kontos anzumelden. Das mag bei einer Plattform wie thinkpad-forum nur ärgerlich sein. Meldet man sich aber mit fremden Zugangsdaten unberechtigt bei einer Bank an, gewinnt Einblick auf Vermögenswerte, Geldströme, oder löst führt gar unter der Identität des Verstorbenen Überweisungen aus, möchte ich nicht wissen, was einem da blüht.

Kurz: Eine Vollmacht und Sterbeurkunde werden die einzigen Wege bleiben, Verträge und Konten legal zu kündigen, oder übertragen zu bekommen.
 
ja, wir haben es notariell gemacht, und eben nicht so wie du beschrieben hast.
Meine Eltern hatten ebenfalls ein Berliner Testament, notariell verfasst, und natürlich habe ich als Sohn beim Tod meines Vaters ungefragt Einblick bekommen. Passwörter in so einem Testament werden allen zugänglich gemacht werden...

Als Appendix sollte das aber dich bestimmt zu machen sein.

Bei vielen Anbietern wie Google, Apple etc. kann man im übrigen eine Nachlassregelung treffen. Sollte ich mich eine gewisse Zeit nicht in meinen Account einloggen bekommt meine Frau eine Mail mit einer Zugangsmöglichkeit und kann dann unsere Daten in der Cloud einsehen. Dort findet sie quasi ein Handbuch. Tatsächlich muss sie dann eine Art Schnitzeljagd machen, hat aber nach wenigen Schritten alles zusammen um unser Büro zu verwenden... Mir erscheint das ausreichend...

VG
Nommo
 
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