Ich finde es interessant, wie sich im Thread der Blick auf das Thema verschoben hat. Von der ursprünglichen Frage, wie im Fall z.B. eines schweren Unfalls oder einer schweren Erkrankung einer Person (die dann aber noch lebt) deren digital abgelegte Daten für Angehörige zugänglich gemacht werden können, hin zu der Frage, wie man diese digital abgelegten Daten am besten gegen einen möglichen vorzeitigen Zugriff durch (potenziell böswillige) Erben schützt.
Meine Überlegung dazu, bezogen auf die Ausgangsfrage, wäre, dass so etwas in den Kontext Vorsorgevollmacht gehört. Eine solche Vorsorgevollmacht wird man nur Menschen erteilen wollen, denen man auch vertraut, die richtige/angemessene Entscheidung in einer Situation zu treffen, in der es womöglich um das eigene Weiterleben oder Sterben geht. Und wenn ich einer Person dieses Vertrauen schenke, dann werde ich auch darauf vertrauen, dass sie verantwortungsbewusst und angemessen mit einer für sie erstellten Anleitung umgehen wird, wie sie im gegebenen Fall an meine digital abgelegten Daten herankommt. Auch ohne z.B. einen Notar aufsuchen zu müssen. Denn solches würde man auch nicht in eine Vorsorgevollmacht hineinschreiben, wenn es z.B. um die Durchführung oder eben auch nicht lebenserhaltender medizinischer Maßnahmen geht.